Energiekostenausgleich
Gutschein für jeden Haushalt
Um in den Genuss des Energiekostenzuschusses zu kommen, erhalten Stromkund:innen bzw. jeder Haushalt vom Bund im Zeitraum vom 28. April 2022 bis 31. Mai 2022 einen Gutschein. Nach der Verarbeitung des ausgefüllten und retournierten Gutscheins an den Bund erfolgt bei Anspruchsberechtigten die Übermittlung des Gutscheins an den entsprechenden Stromlieferanten und damit die Gutschrift von 150 Euro direkt auf der nächsten Jahresabrechnung.
Zählpunktbezeichnung für Angabe am Gutschein
Ihre vollständige Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung.
Beispiel Zählpunktnummer im Verteilnetzgebiet der Netz Burgenland:
AT 009000 00000 0123456789 0123456789
Sollten Sie Ihre Stromrechnung nicht in Papierform in Griffnähe haben, können Sie versuchen, diese über die Website Ihres Energieanbieters abzurufen.
Weitere Auskünfte
Nähere Informationen sowie weitere Fragen und Antworten zum Energiekostenausgleich stehen Ihnen auf www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich zur Verfügung. Zusätzlich ist beim Bund eine Hotline unter 050 233 0798 erreichbar.