Netzpreis
gemäß Systemnutzungsentgelte-Verordnung
Die Stromnetze unterliegen der Aufsicht der E-Control. Sie haben Monopolstellung und stehen damit nicht im Wettbewerb zueinander.
Die Netzentgelte werden über die Systemnutzungsentgelte abgegolten. Diese bezeichnen und beinhalten die Preise, die die Netzbetreiber für die Erfüllung aller ihnen auferlegten Leistungen und Verpflichtungen in Rechnung stellen dürfen. Der Netzpreis selbst setzt sich aus verschiedenen monatlichen und einmaligen Entgelten zusammen.
Darüber hinaus ist der Netzbetreiber verpflichtet, Steuern und Abgaben einzuheben und an die Behörde weiterzuleiten.
Die Höhe der einzelnen Netznutzungsentgelte wird nicht von den Netzbetreibern selbst, sondern von der zuständigen Aufsichtsbehörde, der E-Control, in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO) festgelegt.
Sie sind auf der Stromrechnung getrennt vom Preis für die elektrische Energie auszuweisen.
Die SNE-VO bestimmt das Verfahren der Kostenwälzung, Vorgaben hinsichtlich der Netzebenenzuordnung der Anlagen, der Verrechnungsmodalitäten der Systemnutzungsentgelte, besondere Vorschriften für temporäre Anschlüsse, die Ausgleichszahlungen zwischen den Netzbetreibern eines Netzbereichs.
Das Systemnutzungsentgelt bestimmt sich aus:
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