Netzzutrittsentgelt
für die Herstellung des Anschlusses
Durch das Netzzutrittsentgelt werden alle angemessenen Aufwendungen abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung eine Anschlusses an ein Netz unmittelbar verbunden sind.
Das Netzzutrittentgelt ist einmalig zu entrichten, wobei der Netzbetreiber eine Pauschalierung für vergleichbare Netzbenutzer einer Netzebene vorsehen kann.