Netzpreis gemäß Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung
Die Stromnetze unterliegen der Aufsicht der E-Control, sie haben Monopolstellung und stehen damit nicht im Wettbewerb zueinander. Die Netzentgelte werden über die Systemnutzungsentgelte abgegolten.
Die Gasnetze unterliegen der Aufsicht der E-Control. Sie haben Monopolstellung und stehen damit nicht im Wettbewerb zueinander.
Die Höhe der einzelnen Netznutzungsentgelte wird von der E-Control in der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung (GSNE-VO) festgelegt. Sie sind auf der Gasrechnung getrennt vom Preis für die elektrische Energie auszuweisen.
Die GSNE-VO bestimmt das Verfahren der Kostenwälzung, Vorgaben hinsichtlich der Netzebenenzuordnung der Anlagen, der Verrechnungsmodalitäten der Systemnutzungsentgelte, besondere Vorschriften für temporäre Anschlüsse, die Ausgleichszahlungen zwischen den Netzbetreibern eines Netzbereichs sowie die folgenden Systemnutzungsentgelte:
Das Gas-Systemnutzungsentgelt bestimmt sich aus:
Netzbereitstellungsentgelt
Netznutzungsentgelt
Netzzutrittsentgelt
Entgelt für Messleistungen
Entgelt für sonstige Leistungen

Gas-Systemnutzungsentgelte verstehen
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