Photovoltaik-Anschluss
Photovoltaik-Anschluss: Ihre Möglichkeiten
Sie möchten elektrische Energie aus Sonnenenergie gewinnen? Der überschüssige Strom wird dann in das Stromnetz der Netz Burgenland geliefert. Die Strahlungsleistung der Sonne ist enorm. Im Sonnenland Burgenland beträgt die jährliche Globalstrahlung rund 1.000 kWh/m².
Die Sonne ist eine unerschöpfliche Energiequelle. Unmittelbar nutzbar wird diese Energie aber erst, wenn sie in Solarzellen in elektrischen Strom umgewandelt wird.
Grundsätzlich eignen sich viele Gebäude- und Freiflächen für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage. Wenn Sie vorhaben, ein neues Haus zu errichten, können Sie die Solarpaneele bereits bei der Objektplanung berücksichtigen und dadurch interessante architektonische Lösungen verwirklichen.
Für weitere Informationen wenden sie sich an ein konzessioniertes Fachunternehmen.
Kleinsterzeugungsanlagen
Kleinsterzeugungsanlagen, Anlagen bis maximal 0,8 kVA (z.B. Balkonkraftwerke) müssen die technischen Vorgaben der TOR-Erzeuger einhalten und sind gemäß diesen Bestimmungen mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei uns schriftlich bekannt zu geben.
Erzeugungsanlagen
Werden Sie vom Strom-Konsumenten zum Strom-Produzenten: Mit einer Photovoltaik-Anlage leisten Sie Ihren persönlichen Beitrag zur Energiewende und nutzen die unerschöpfliche Energiequelle der Sonne. Ihre Energie wird damit zum Teil vor Ort produziert. Wenn Sie Ihre Photovoltaik-Anlage planen, beachten Sie bitte, dass Sie mit einer Photovoltaik-Anlage einen Teil des Stroms erzeugen können, den Sie zum Zeitpunkt der Erzeugung auch selbst verbrauchen. Jede Kilowattstunde Strom, die nicht in Ihrer Kundenanlage verbraucht oder gespeichert wird, wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist! Hier können Sie einen Netzzugang beantragen.
Kleinsterzeugungs- anlagen
Kleinsterzeugungsanlagen, Anlagen bis maximal 0,8 kVA (z.B. Balkonkraftwerke) müssen die technischen Vorgaben der TOR-Erzeuger einhalten und sind gemäß diesen Bestimmungen mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei uns schriftlich bekannt zu geben.
Erzeugungsanlagen bis 20 kVA
Mit Klick auf „Zum Antrag“ starten sie das digitale Formular „Antrag auf Abschluss eines Netzzugangsvertrags für Erzeugungs- und Speicheranlagen bis 20 kVA“. Sie ergänzen die spezifischen Antragsdaten in den Eingabefeldern und unterzeichnen das Formular am Bildschirm/Tablet“. Wir prüfen Ihre Anfrage, ist ein Anschluss möglich, erhalten Sie eine „Bestätigung zum Netzzugangsvertrag“. Der volldigitale Ablauf reduziert den Aufwand für Sie und ermöglichte eine rasche Prüfung und Bearbeitung ihrer Antrags.
Erzeugungsanlagen über 20 kVA
Abhängig von der technischen Engpassleistung sind zusätzliche technische Maßnahmen laut TOR Erzeuger Typ A – D und SOGL-VO umzusetzen. Der Ablauf erfolgt entsprechend der Prozessbeschreibung für den Anschluss von Erzeugungsanlagen > 20 kW (siehe unten). Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt nach Terminvereinbarung durch Ihr konzessioniertes Elektrounternehmen, im Beisein mit Netz Burgenland.
Umspannwerks-Kapazitäten im Überblick
Nutzen Sie unsere detaillierte Übersicht über die verfügbaren Einspeisekapazitäten der einzelnen Umspannwerke. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen lediglich eine unverbindliche Orientierungshilfe darstellen und kein Rechtsanspruch auf die tatsächliche Verfügbarkeit abgeleitet werden kann.
Gemäß ElWOG §20 veröffentlicht die Netz Burgenland GmbH für ihr Konzessionsgebiet die gebuchten und verfügbaren Einspeisekapazitäten je Umspannwerk (Netzebene 4). Die Daten werden quartalsweise aktualisiert und stellen jeweils den Stand zum angegebenen Datum dar. Die dargestellten Kapazitäten stellen eine unverbindliche Information dar. Anhand dieser Information besteht kein Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Verfügbarkeit der Einspeisekapazität. Das Recht auf Netzzugang bzw. den Netzparallelbetrieb einer Erzeugungsanlage und eine allfällige Einspeisung in das Netz wird erst im Netzzugangsvertrag eingeräumt. Ohne gültigen Netzzugangsvertrag darf kein Netzparallelbetrieb einer Erzeugungsanlage und keine Einspeisung in das Netz erfolgen.
Die Prozessbeschreibungen für den Netzzugang bei Erzeugungsanlagen, die entsprechenden Antragsformulare, sowie weiterführende Informationen, finden Sie im Downloadcenter.
Jeder Antrag unterliegt einer Einzelfallbetrachtung und wird gesondert behandelt und geprüft. Es wird vorab informiert, dass es in Einzelfällen vorkommen kann, dass trotz angegebener freier UW-Einspeisekapazitäten in der Netzebene 4, aufgrund von Engpässen in den unter- und/oder übergeordneten Netzebenen ein Netzzugang bzw. Netzzutritt einer geplanten Erzeugungsanlage mit der geplanten Einspeiseleistung erst nach entsprechendem Netzausbau möglich ist. Der voraussichtliche Inbetriebnahme-Termin wird im Anschlusskonzept bzw. Netzzugangsvertrag mitgeteilt. Auf entsprechenden Antrag hin, kann ein eingeschränkter Netzzugang bis zur Fertigstellung der Netzausbaumaßnahmen ermöglicht werden.
Versorgungsgebiete der Umspannwerke mit Netzebene 4:
GK ... Gebuchte Kapazität
VK ... Verfügbare Kapazität
Speziell im Fall von Anlagen mit geringer Einspeiseleistung kann ggf. nach der Netzanschlussbeurteilung ein unmittelbarer Netzzugang ermöglicht werden, selbst wenn keine freie Kapazität ausgewiesen ist, oder die verfügbare Kapazität überbucht ist.
* Aufgrund von Engpässen in vorgelagerten Netzebenen, ist im Versorgungsgebiet des UW Zurndorf derzeit ein Netzzugang/Netzzutritt von größeren Erzeugungsanlagen nicht möglich.** Aufgrund von Engpässen in vorgelagerten Netzebenen steht in der Region Nord ab Fertigstellung der 110-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Oberpullendorf und Rotenturm wieder eine freie Einspeisekapazität zur Verfügung (laut aktuellem Zeitplan voraussichtlich frühestens 2027).
Weiterführende Informationen zum Netzausbau finden Sie unter Netz Burgenland:Initiative ÖKO 5c, sowie im Netzentwicklungsplan der APG.