Fragen & Antworten
Smart Meter: Ihre Fragen, unsere Antworten
Smart Metering ist eine revolutionäre Technologie, die das Energiemanagement verändert. Sie haben Fragen dazu? Ob es um allgemeine Informationen, Nutzen, rechtliche Aspekte, Datensicherheit, Datenverarbeitung, Technik oder Opt-Out-Informationen geht - wir haben die Antworten. Entdecken Sie unsere umfassende Sammlung von FAQs, die auf realen Kundenanfragen basiert, und erfahren Sie alles, was Sie über Smart Metering wissen möchten.
Die Fragen und Antworten sind in 7 Bereiche gegliedert:
Allgemeines
Smart Meter sind digitale Messgeräte zur Erfassung des Energieverbrauchs, wobei die Verbrauchswerte fern übertragen werden. Smart Meter verfügen über eine Reihe nützlicher Funktionen. Im Gegensatz zum rein analogen Ferrariszähler besitzt der Smart Meter keinerlei mechanische Teile mehr, sondern funktioniert vollelektronisch.
Die EU verfolgt zur Erreichung ihrer klima- und energiepolitischen Zielsetzungen die technologische Modernisierung der passiven Netze zu aktiven, intelligenten Netzen, so genannten Smart Grids. Einen ersten wesentlichen Schritt dabei bildet Smart Metering. Die rechtlichen Erfordernisse sind im 3. EU-Binnenmarktpaket geregelt. Darin ist festgelegt, dass bis 2020 mindestens 80 Prozent aller Kundenanlagen mit Smart Meter ausgestattet sein müssen. In Österreich regeln das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG), das Gaswirtschaftsgesetz (GWG) und Verordnungen die Einführung, wobei bis Ende 2022 mindestens 95 % aller Kundenanlagen damit auszustatten sind.
„Smart Metering" als Technologie bietet eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten, die weit über das bloße Ablesen des Strom- oder Gasverbrauchs hinausgehen. Die Grundlage von Smart Metering ist die Datenübertragung der Verbrauchsmessung über eine Leitung oder per Funksignal zum Netzbetreiber.
Der Energieverbrauch musste früher mithilfe der Differenz der Zählerstände errechnet werden. Mithilfe von Smart Metering können den Kunden die Verbräuche auch über ein Web-Portal zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser detaillierteren Messung lassen sich Einspar- und Effizienzpotenziale beim Energieverbrauch leichter und schneller bestimmen.
Intelligente Zähler können den Zählerstand in einem Zeitintervall von 15 Minuten für Strom erfassen, diesen speichern (maximal 60 Tage), und verschlüsselt in die Zentrale übertragen. Im Regelfall werden die Tagesverbräuche ausgelesen, auf ausdrücklichen Kundenwunsch auch die 15 Minuten-Werte.
Smart Meter sind vollelektronisch und verfügen darüber hinaus über ein Kommunikationsmodul. Der grundlegende Unterschied zu den herkömmlichen Ferrariszählern (mechanische Stromzähler) liegt darin, dass diese nur den Stromverbrauch registrieren können. Die Intelligenten Stromzähler können auch die Leistung sowie den Energieverbrauch viertelstündlich messen sowie diese Messwerte 1 mal täglich über Fernkommunikationswege verschlüsselt in die zentralen IT-Systeme der Netzbetreiber übertragen.
Im November 2015 startete im Landessüden der Roll-Out. Danach folgten sukzessive die weiteren Bezirke, im Frühjahr 2021 endete der Massen-Rollout. Netz Burgenland hat vor allem positive Erfahrungen beim Einbau und im Kontakt mit Kunden gemacht.
Die von der Weltgesundheitsorganisation vorgegebenen und in Österreich in der ÖNORM E 8850 ausgewiesenen Vorsorge-Grenzwerte werden eingehalten und bei weitem unterschritten. Die momentan gültige Richtlinie R23-1 legt speziell für den relevanten Frequenzbereich (bis 100kHz) etwas höhere Grenzwerte fest, wodurch das vorliegende Ergebnis gemäß E 8850 noch weiter unter dem Referenzwert liegt. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Gefährdung von Personen durch Datenübertragungen über das Stromnetz, sogenannte Signale der Schmalband-Powerline-Technologie, kann daher nach aktuellsten Forschungsergebnissen ausgeschlossen werden. Die elektromagnetischen Felder liegen unter jenen herkömmlicher Ferraris-Zähler. Smart Meter mit Funkmodulen senden Ihre Daten einmal am Tag über Funknetze zum Netzbetreiber. Bei einer solchen Übertragung entspricht dies in etwa einer gesendeten SMS pro Tag. Eine elektromagnetische Zusatzbelastung ist daher nicht gegeben.
Den Kunden entstehen durch die Smart Meter keine zusätzliche Kosten, da durch das im Netzpreis enthaltene Mess- und Netznutzungsentgelt Aufwendungen für Zähler bereits abgedeckt sind.
Nutzen
Komfort
- Es ist kein Ablesetermin vor Ort mehr notwendig. Die Kunden müssen nicht mehr zum Ablesezeitfenster daheim sein (betrifft nur Zähler, die in der Wohnung montiert sind).
- Es ist keine Selbstablesung mehr notwendig. Dadurch wird den Kunden Aufwand erspart und der Netzbetreiber spart Portokosten und die Eingabe und Kontrolle der Daten.
- Transparente und nachvollziehbare Stromrechnungen durch stichtagsgenaue Zählerablesung (keine Überraschung durch hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung).
- Prompte Stromfreischaltung bei Einzug möglich (In der derzeit gültigen Verordnung wird ein „Breaker“ im Smart Meter vorgeschrieben. Der Zähler wird von der Zentrale freigeschaltet, aus Sicherheitsgründen müssen die Kunden den Strom dann selbst einschalten, um die unbeabsichtigte Inbetriebnahme von Geräten zu vermeiden.).
Information über Energieverbrauch
- Energieverbrauch ist zeitnahe bekannt
- Vielfältige Informationen möglich (Vergleichswerte, Durchschnitt, Einsparpotenziale)
- Energielieferanten können auf Kunden abgestimmte flexible und dynamische Produkte anbieten, dadurch können die Kunden Energiekosten reduzieren.
- Monatliche Verbrauchsinformation durch den Energielieferanten wird ermöglicht.
- Ungewöhnliche hohe Verbräuche können sehr schnell erkannt werden.
Sicherheit
- Versorgungsunterbrechungen können durch den Netzbetreiber schneller und genauer geortet und damit rascher behoben werden.
Beispiele für Verbrauchsinformationen
- Tagesverbrauch (am folgenden Tag bis spätestens 12 Uhr im Web-Portal)
- Verbrauch pro Tag des letzten Monats
- Verbrauch im Vergleich zum Vormonat
- Verbrauch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
Im Online-Kundenbereich (personalisiertes Web-Portal).
Tarifmodelle sind ein Marktthema (Energielieferanten und -dienstleister) und nicht im Einfluss des regulierten Bereichs (Netzbetreiber).
Netz Burgenland ermöglicht als Netzbetreiber durch neue Systeme und Smart Meter zukünftig jedem Energielieferanten zeitvariable Tarife bzw. kundenorientierte Tarifmodelle anzubieten.
Das hängt von den Angeboten der Energielieferanten ab.
Recht
Die rechtlichen Erfordernisse sind im 3. EU-Binnenmarktpaket geregelt. Darin ist festgelegt, dass bis 2020 mindestens 80 Prozent aller Kundenanlagen mit Smart Meter ausgestattet sein sollen.
In Österreich ist in der Intelligente Messgeräte Einführungsverordnung (IME-VO) für die Sparte Strom sogar eine umfangreichere Umsetzung vorgeschrieben, bis Ende 2022 sollen 95 % der Anlagen mit Smart Metern ausgestattet sein.
- 3. EU Binnenmarktpaket
- Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG)
- Gaswirtschaftsgesetz (GWG)
- Intelligente Messgeräte Anforderungsverordnung 2011 (IMA-VO 2011)
- Intelligente Messgeräte Einführungsverordnung (IME-VO)
- Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012 - DAVID-VO 2012
- Intelligente Gas-Messgeräte-Anforderungsverordnung 2012 (IGMA-VO 2012)
Die Novellen zum ElWOG und GWG, die am 6. August 2013 in Kraft traten, enthalten folgende Regelung:
Aufgrund dieser Opt-Out-Regelung hat der Kunde das Recht, sich gegen die Funktionalitäten eines Smart Meters zu entscheiden. Den Einbau der modernen elektronischen Zähler selbst können die Kunden nicht ablehnen.
Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Opt-Out-Information"
Datensicherheit
Die Aspekte Datenschutz und Datensicherheit sind wesentlicher Bestandteil der Standards für Smart Metering. Auch mit der neuen Zählertechnologie können Kunden auf den Schutz ihrer Verbrauchsdaten vertrauen, denn diese werden vom Netzbetreiber nur im unbedingt notwendigen Ausmaß gespeichert und verarbeitet. Die Weitergabe erfolgt laut Marktregeln und Verordnungen unter Einhaltung der strengen Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetztes an die jeweiligen Marktpartner nur für deren Zwecke (Verrechnung, Verbrauchsinformation durch den Energielieferanten).
Bedrohungsszenarien, Lösungsszenarien bzw. Notfallszenarien wurden im Vorfeld simuliert, um die Infrastruktur bestmöglich dagegen zu schützen. Des Weiteren wird die Sicherheit während und auch nach dem Roll Out fortlaufend intern und durch externe Auditoren überprüft.
Netz Burgenland hat langjährige Erfahrungen mit Datenübertragungen. Umspannwerke und Schaltanlagen werden bereits seit langem ferngesteuert, seit dem Start des Roll Out konnten zusätzliche Erkenntnisse gesammelt werden.
Burgenland Energie betreibt in Eisenstadt ein eigenes Rechenzentrum. Die notwendigen Daten (für Verrechnung, Verbrauchsanzeige) werden nur in diesem Rechenzentrum verarbeitet.
Datenverarbeitung
Mit der Installation der intelligenten Messgeräte („Smart Meter“) kommt es im Vergleich zur bisherigen Messung des Stromverbrauchs mit den „Ferraris-Zählern“ nicht nur zu einer vermehrten Erfassung von Stromverbrauchswerten, sondern auch zu einer digitalen Speicherung dieser Werte. Durch die Zuordnung dieser Werte in unseren Systemen zum jeweiligen Netzkunden werden diese Werte zu personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzes. Sie unterliegen daher den datenschutzrechtlichen Schutzvorschriften (DSGVO, DSG), die unter anderem eine Information der von einer Verarbeitung personenbezogener Daten betroffenen Personen (Netzkunden) über die Art der verarbeiteten Daten und den Verwendungszweck verlangen.
Die Daten werden von uns direkt im neuen intelligenten Zähler (Smart Meter) erfasst und in diesem für die gesetzlich vorgesehene Dauer von 60 Tagen gespeichert. Einmal täglich werden die im Zeitraum der jeweils letzten 24 Stunden erfassten Daten automatisch von uns über eine Datenverbindung ausgelesen und in unsere EDV-Systeme verschlüsselt übertragen.
Die Daten werden von uns zu den gesetzlich bestimmten Zwecken der Verrechnung und der Kundeninformation verarbeitet. Insbesondere die zeitnahe Information über Ihren Stromverbrauch an Sie als Stromverbraucher und Verbesserungen bei der Netzplanung sollen zur Erreichung des Zwecks der gesetzlich vorgeschriebenen Installation der Smart Meter, nämlich die effizientere Nutzung elektrischer Energie, beitragen.
Lediglich Daten, die für die Abrechnung und Verbrauchsinformation des Kunden relevant sind werden verschlüsselt übertragen.
Das sind beispielsweise Zählerstände, Zählpunktnummer, Statusinformation über den Zähler.
Es werden keine persönlichen Daten wie Name oder Adresse übertragen.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihren täglichen Stromverbrauchswert einmal monatlich an Ihren Stromlieferanten zu übermitteln.
Abhängig von Ihrem Stromliefervertrag mit Ihrem Stromlieferanten kann aber auch die Übermittlung zusätzlicher Stromverbrauchswerte an den Lieferanten erfolgen.
Dies kann aber nur im Falle Ihrer ausdrücklichen Zustimmung geschehen. Dann werden Stromverbrauchsdaten im von Ihnen festgelegten Ausmaß und Intervall an Energieberatungsunternehmen weitergeleitet.
Ihre Daten werden ausschließlich solange gespeichert, als die Speicherung für den jeweiligen Zweck der Erhebung unbedingt erforderlich ist. Die Speicherdauer ist daher vor allem von gesetzlichen Erfordernissen beeinflusst.
Verbrauchsinformationen im Webportal können Sie drei Jahre zurück einsehen.
Die Daten können zum einen – wie gewohnt – über die Sichtanzeige auf Ihrem Zähler abgelesen werden. Zum anderen besteht auch die Möglichkeit, die Daten über ein personalisiertes Webportal anzusehen. Sobald Sie sich im Online Kundencenter registriert haben, können Sie über das Verbrauchsdaten-Portal unter Verwendung Ihrer Kundennummer und Ihres Online Kundencenter Passworts Ihre Verbrauchsdaten (tägliche Werte) sehen. Voraussetzung dafür ist, dass der Rollout in Ihrem Gebiet abgeschlossen ist und sich Ihre Region im Regelbetrieb befindet. Die im Webportal verfügbaren Daten werden täglich aktualisiert.
Im Stromzähler werden die Daten für einen längeren Zeitraum (maximal 60 Tage laut IMA-VO) gespeichert. Fällt die Datenverbindung für eine bestimmte Zeit aus, werden die Daten zu einem späteren Zeitpunkt übertragen.
Die Daten werden zu einem zentralen Datenverarbeitungssystem, genannt Meter Data Management System, beim Netzbetreiber übertragen. Die Daten werden validiert, für die Verrechnung aufbereitet und an nachfolgende IT Systeme weitergeleitet. Außerdem werden sie entsprechend den bereits heute geltenden Marktregeln an die jeweiligen Energielieferanten, für Verrechnungszwecke und Verbrauchsinformationen, weitergegeben.
Auf Datenschutz legt Netz Burgenland besonderes Augenmerk. Alle Daten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Sie werden nur in jenen Datenbanken gehalten, die für die Verrechnung, für die Verbrauchsdarstellung und technische Zwecke benötigt werden. Die Weitergabe erfolgt nach strengen Kriterien gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Es wird nur 1 mal täglich der Zählerstand ausgelesen. Somit steht nur der Tagesstromverbrauch zur Verfügung – nicht wer oder ob jemand zu Hause ist. Wenn zu Hause das Licht brennt oder Geräte (wie z.B. Heizung, Kühlschrank oder Standby-Geräte) laufen, kann trotzdem niemand daheim sein.
Lediglich Daten, die für die Abrechnung und Verbrauchsinformation des Kunden relevant sind werden verschlüsselt übertragen.
Das sind beispielsweise Zählerstände, Zählpunktnummer, Statusinformation über den Zähler.
Es werden keine persönlichen Daten wie Name oder Adresse übertragen.
Technik
Der Wechsel auf die neuen Smart Meter funktioniert wie ein normaler Zählertausch, wenn zum Beispiel eine amtliche Nacheichung notwendig wird. Der neue Zähler wird am Platz des alten Zählers installiert und der Tausch dauert bei technisch einwandfreien Zählerplätzen rund 15 bis 30 Minuten, jedenfalls nicht länger als 45 Minuten. Durch den Zählertausch fallen weder Staub noch sonstige Verschmutzungen an.
Den Kunden werden in jedem Fall die gesetzlich notwendigen Informationen laut Datenformat- und Verbrauchsinformationsdarstellungsverordnung 2012 (DAVID-VO 2012) zur Verfügung gestellt.
Für Strom regelt die "Intelligente Messgeräte-Anforderungsverordnung 2011 (IMA-VO 2011)", dass die Smart Meter die Möglichkeit bieten müssen, über eine Kommunikationsschnittstelle einmal täglich alle bis Mitternacht des jeweiligen Kalendertages erfassten Daten bis spätestens 12:00 Uhr des darauffolgenden Kalendertages an den Netzbetreiber auszugeben.
Nein, die neuen Zähler werden an Stelle der derzeitigen Zähler montiert.
Nein, der Zählertausch erfolgt wie ein Tausch aufgrund amtlicher Nacheichung.
Bestehen beispielsweise Sicherheitsmängel in der Kundenanlage, so müssen diese wie bisher vor einem Zählertausch im Auftrag des Kunden bereinigt werden.
Nein, der Smart Meter wird anstatt des herkömmlichen Zählers montiert und erfordert keinerlei Änderung an der Anlage des Kunden.
Nein. Die eingesetzten Geräte müssen alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Die Übertragungsleistung eines Smart Meter liegt unter der Leistung von anderen elektronischen Geräten, die häufig verwendet werden (Handy, WLAN, Babyphon, …). Darüber hinaus sendet der Zähler nicht permanent, sondern nur, wenn die Daten übertragen werden, und zwar einmal täglich.
Nein, es werden bestehende Datenübertragungsmöglichkeiten genutzt.
Ja. Im Vorfeld gab es umfangreiche Tests, seit November 2015 läuft das System im Regelbetrieb.
Ja. Ein Smart Meter kann unterschiedliche Tarifmodelle und auch Überschussrückspeisung zählen, es ist kein zweiter Zähler notwendig. Es handelt sich um eine saldierende Messung.
In den Standardfällen (>95%) kommt eine leitungsgebundene Kommunikation zwischen Zähler und Datenkonzentrator (in der nächsten Trafostation) zum Einsatz.
Bei speziellen technischen Gegebenheiten erfolgt die Kommunikation über das öffentliche Mobilfunknetz. Dabei werden zum Zeitpunkt der Auslesung kurzzeitig Daten per Funk ausgetauscht.
Die neuen Stromzähler haben ähnliche Abmessungen wie die herkömmlichen Ferraris-Zähler, aber leichter. Die meisten elektronischen Zähler haben ein helles Gehäuse.
Opt-Out-Information
Im 3. EU-Binnenmarktpaket ist rechtlich geregelt, dass bis 2020 mindestens 80 Prozent aller Kundenanlagen mit digitalen Standardzählern, sogenannten „Smart Meter“ auszustatten sind.
In Österreich wurde die Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) beschlossen, wonach bis Ende 2020 80 Prozent sowie bis Ende 2022 zumindest 95% der an das Netz jedes Netzbetreibers angeschlossenen Zählpunkte als intelligente Messgeräte auszustatten sind.
Gleichzeitig regelt § 83 Abs. 1 ElWOG 2010 idgF, dass der Netzbetreiber im Rahmen der durch die IME-VO bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen hat (sog. „Opt-Out-Recht“).
Aufgrund dieser Opt-Out-Regelung hat der Kunde das Recht, sich gegen die Funktionalitäten eines Smart Meters zu entscheiden. Den Einbau der modernen elektronischen Zähler selbst können die Kunden nicht ablehnen.
Entscheidet sich ein Konsument für dieses „Opt-Out“, werden die „smarten“ Funktionen des Gerätes, wie zB. die Aufzeichnung des 15 Minuten Lastprofils im Zähler, beim Einbau deaktiviert. Der Zähler wird nur einmal jährlich für die Jahresabrechnung, den Kundenwechsel oder bei Lieferantenwechsel fernausgelesen. Die Opt-Out Einstellung wird direkt auf dem Display des digitalen Standardzählers ersichtlich sein.
Grundsätzlich speichern die Smart Meter den Stromverbrauch alle 15 Minuten. Diese Werte zusammengezählt ergeben einen Tageswert, welcher am nächsten Tag ausgelesen und dem jeweiligen Kunden zur Information im Webportal der Netz Burgenland zur Verfügung gestellt wird.
Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden werden – ohne Mehrkosten für diesen – auch die Viertelstunden-Werte einmal täglich ausgelesen und sind für die Kunden im Webportal abrufbar. So ist es dem Kunden möglich, seinen Energieverbrauch zeitnah zu kontrollieren. Zeitvariable Tarife (also z.B. niedrige Strompreise bei hoher Windkrafterzeugung, höhere bei Flaute), welche bereits heute von verschiedenen Energiedienstleistern angeboten werden, sind eine weitere Möglichkeit die Stromrechnung mit Smart Meter zu optimieren.
Die Zähler stehen grundsätzlich im Eigentum des Netzbetreibers. Die Beistellung eines Zählers durch den Kunden ist gem. XI. 5. der behördlich genehmigten Allgemeine Bedingungen zum Zugang zum Verteilernetz der Netz Burgenland GmbH nur insoweit zulässig, als der Netzbetreiber die Zählertechnologie vorgibt.
Sobald im Bereich des entsprechenden Netzkunden, somit in Ihrer Umgebung, Smart Meter zum Einsatz kommen, hat der Kunde entsprechend den rechtlichen Bedingungen und den Vorgaben des Netzbetreibers ein mit dem System des Netzbetreibers vollkompatibles Messgerät beizustellen.
Der elektromechanische Stromzähler – sogenannte Ferraris-Zähler – ist kein intelligentes Messgerät und auch kein digitaler Standardzähler im Sinne der rechtlichen Bedingungen. Aus diesem Grund kann Netz Burgenland der weiteren Verwendung eines Ferraris-Zählers, sobald in Ihrer Umgebung Smart Meter zum Einsatz kommen, nicht entsprechen.