Ausschreibungen

Aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Kommission (Beschaffungsrichtlinie 2014/24/EU und 2014/25/EU) ist die Einführung einer elektronischen Vergabeplattform erforderlich.  

Angebote für Vergabeverfahren müssen daher zukünftig nicht mehr in Papierform sondern elektronisch unter Ausschreibungen abgegeben werden. 

Büroangestellte betrachtet ein Dokument, während ein Kollege darauf zeigt