Netzinfrastruktur
Gasnetz
Mit ständiger Innovation und Zuverlässigkeit sorgt die Netz Burgenland für eine sichere Versorgung der burgenländischen Gemeinden mit Gas.
Unser Gasleitungsnetz deckt nahezu das gesamte Burgenland ab. In 110 Gemeinden besteht die Möglichkeit den Energieträger Gas zu nutzen.
Gasnetz -angeschlossene Gemeinden
Die gasversorgten Gemeinden des Burgenlandes in alphabetischer Reihenfolge nach Bezirken aufgeschlüsselt
Planauskunft – Leitungsbekanntgabe
Informationen zum Gasleitungsnetz
Damit Sie Arbeiten in der Nähe von unterirdisch verlegten Leitungen und Einbauten ohne Gefahr durchführen können, ist es erforderlich, dass Sie rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Lage der Leitungen erheben.
Auf Anfrage erhalten Sie von uns eine kostenlose Planauskunft, bei Erfordernis stellen wir auch gemeinsam mit Ihnen die Lage unserer unterirdisch verlegten Gasleitungen vor Ort fest.
Als Ansprechpartner für Planauskunft und Leitungsbekanntgabe stehen Ihnen die Techniker in unseren Servicezentren zur Verfügung.
Wir ersuchen Sie um telefonische Terminvereinbarung unter 0800/888 9001.
Zur Abwicklung Ihrer Anfrage benötigen wir Angaben über Ihr geplantes Bauvorhaben, am besten in Form von Übersichts- und Projektplänen mit Parzellennummern und Straßenbezeichnungen. Aufgrund Ihrer Unterlagen und Angaben beurteilen wir das Gefährdungspotenzial für unsere Gasleitungsanlagen und legen gemeinsam mit Ihnen erforderliche Maßnahmen fest.
Erneuerungsprogramm Gas
Sichere und zuverlässige Gasleitungen.
Als Netzbetreiber ist die Netz Burgenland GmbH ua gesetzlich verpflichtet, die Gasleitungsanlagen sicher, zuverlässig und leistungsfähig zu betreiben, zu erhalten und auszubauen.
Das Burgenland verfügt über eine hervorragende Versorgungsqualität. Die moderne und gut gewartete Netzinfrastruktur sorgt dafür, dass die heimischen Haushalte und die burgenländische Wirtschaft rund um die Uhr verlässlich mit umweltfreundlicher Energie versorgt werden.
Um diese hervorragende Versorgungsqualität weiterhin zu ermöglichen, sind regelmäßige Investitionen in die Netzinfrastruktur und Instandhaltungsarbeiten an den Leitungsanlagen im Gasbereich erforderlich.
Im Zuge des Erneuerungsprogrammprogrammes werden PVC-Leitungen im Ausmaß von jährlich rd. 20 km auf PE-Leitungen ausgetauscht. Für das Austauschprogramm sind jährliche Investitionen in Höhe von rd. 6 Mio. veranschlagt.
Kennzahlen der NetzdienstleistungsVO
Entsprechend der Verordnung des Vorstandes der E-Control über die Qualität der Netzdienstleistungen (NetzdienstleistungsVO) werden die Kennzahlen für das Jahr 2020 veröffentlicht.
Thermische Abrechnung
Umrechnung von Kubikmeter auf Kilowattstunde
Netz Burgenland GmbH ist als Netzbetreiber für die Ermittlung der vom Kunden bezogenen Energiemenge zuständig. Aufgrund der geltenden rechtlichen Bestimmungen ist es notwendig, die Abrechnung des bezogenen Erdgases von Kubikmeter (m³) auf Kilowattstunden (kWh) umzurechnen
Die Abrechnung in Kilowattstunden beruht auf dem gelieferten Energieinhalt und berücksichtigt überdies die ortsbezogenen Gegebenheiten der Verbrauchsstelle sowie den Brennwert des gelieferten Erdgases.
Basis für die Verrechnung ist der Zählerstand. Um vom abgelesenen Erdgasverbrauch in m³ am Erdgaszähler zum Energieinhalt in kWh zu kommen, werden im Wesentlichen folgende Berechnungsschritte durchgeführt:
Im ersten Schritt wird unter Berücksichtigung der Höhenzone, der Lage des Erdgaszählers (im Gebäudeinneren oder außen montiert) und der vom Verteilernetzbetreiber durch Messung oder Berechnung ermittelte Verrechnungsbrennwert je Brennwertbezirk ein Umrechnungsfaktor ermittelt.
Im zweiten Schritt wird durch Multiplikation des Umrechnungsfaktors mit dem abgelesenen Erdgasverbrauch der Energieinhalt in kWh berechnet, welcher der Erdgasrechnung zugrunde liegt. Der Umrechnungsfaktor wird in der Erdgasrechnung am Detailblatt angeführt und als „Faktor“ bezeichnet.
Die Ermittlung der IST-Brennwerte (=Verrechnungsbrennwerte) wird im Netzgebiet der Netz Burgenland GmbH mittels Gasbeschaffenheitsverfolgung und Mittelwertverfahren, gemäß der Richtlinie G O110 „Datenermittlung zur Abrechnung“ der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) durchgeführt. Die gesetzliche Grundlage für die Anwendung der Verrechnungsbrennwerte entsprechend der ÖVGW-Richtlinie G O110 ist die Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung (GSNE-VO).
Die Zuordnung des Verrechnungsbrennwertes erfolgt über den jeweiligen Brennwertbezirk. Der für den Kunden gültige Brennwertbezirk ist auf der Erdgasrechnung ersichtlich. Im folgenden Dokument sind die gültigen Verrechnungsbrennwerte je Brennwertbezirk inklusive Historie dargestellt.
Leistungsabrechung
Leistungsabrechung für Unternehmen mit hohem Gasverbrauch
Alle Anlagen mit einem Jahresverbrauch ab 400.000 kWh je Zählpunkt müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben mit einem Lastgangzähler ausgestattet werden.
Durch diesen Lastprofilzähler wird der stündliche Gasverbrauch aufgezeichnet und übermittelt. Die Übertragung der Daten vom Lastgangzähler in das Datenbanksystem der Netz Burgenland Gas wird lt. GSNE-VO 2013 gesondert verrechnet.
In einem speziellen Netznutzungsvertrag wird der maximale kWh-Stundenverbrauch (auf Basis von m³) definiert. Im Zuge der Verrechnung wird das monatliche Stundenmaximum je Zählpunkt ermittelt, mit dem zutreffenden Umrechnungsfaktor in kWh umgerechnet und mit dem gesetzlich geregelten Leistungspreis je kWh multipliziert.
Wird die vertraglich vereinbarte Höchstleistung innerhalb eines Monats pro Zählpunkt überschritten, ist Endverbrauchern für die Leistungsüberschreitung der fünffache Leistungspreis zu verrechnen. Dieser Verrechnung ist die höchste gemessene stündliche Leistung des Monats zu Grunde zu legen.
Wird in bestimmten Monaten der Minimalwert (d.s. 20% des vertraglich geregelten Stundenmaximums) unterschritten, so wird immer ein Leistungspreis von 20% des Vertragswertes verrechnet, wobei der Preis je kWh dem Leistungspreis entspricht.
Diese Verrechnungsmethode ist in der Lastprofilverordnung bzw. in den jeweils gültigen Systemnutzungsentgelten geregelt.
Erneuerungsprogramm Gas
Erneuerungsprogramm von Gasleitungen
Als Netzbetreiber ist die Netz Burgenland GmbH ua gesetzlich verpflichtet, die Gasleitungsanlagen sicher, zuverlässig und leistungsfähig zu betreiben, zu erhalten und auszubauen.
Das Burgenland verfügt über eine hervorragende Versorgungsqualität. Die moderne und gut gewartete Netzinfrastruktur sorgt dafür, dass die heimischen Haushalte und die burgenländische Wirtschaft rund um die Uhr verlässlich mit umweltfreundlicher Energie versorgt werden.
Um diese hervorragende Versorgungsqualität weiterhin zu ermöglichen, sind regelmäßige Investitionen in die Netzinfrastruktur und Instandhaltungsarbeiten an den Leitungsanlagen im Gasbereich erforderlich.
Im Zuge des Erneuerungsprogrammprogrammes werden PVC-Leitungen im Ausmaß von jährlich rd. 20 km auf PE-Leitungen ausgetauscht. Für das Austauschprogramm sind jährliche Investitionen in Höhe von rd. 6 Mio. veranschlagt.
Sicherheitsüberprüfung
Wiederkehrenden Überprüfung von Gasanlagen
Entsprechend den Bestimmungen des Bgld. Gassicherheitsgesetzes sind Betreiber von mitteilungspflichtigen Gasanlagen verpflichtet, diese in Abständen von höchstens 15 Jahren wiederkehrend prüfen zu lassen, um die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten und aufrecht zu erhalten.
Ihr Netz für Energie
Bei Netz Burgenland dreht sich alles um Sie. Als Ihr zuverlässiger Netzbetreiber im Burgenland setzen wir auf exzellentes Kundenservice und individuelle Lösungen. Entdecken Sie unsere vielfältigen Leistungen, maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse.