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Verpflichtung zur wiederkehrenden Überprüfung von Gasanlagen

Entsprechend den Bestimmungen des Bgld. Gassicherheitsgesetzes sind Betreiber von mitteilungspflichtigen Gasanlagen verpflichtet, diese in Abständen von höchstens 15 Jahren wiederkehrend prüfen zu lassen, um die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten und aufrecht zu erhalten. Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Befund auszustellen. Die Betreiber haben diese Befunde bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. 

Für die Ausstellung eines derartigen Prüfbefundes sind befugt:

  • Gewerbetreibende (Installationsunternehmen), die nach den gewerberechtlichen Vorschriften zur Ausführung von Gasrohrleitungen und deren technischen Einrichtungen sowie zum Anschluss von Gasgeräten aller Art an solche Leitungen berechtigt sind.
  • Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker sowie akkreditierte Stellen im Rahmen ihrer Befugnisse,
  • Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes eines technischen Büros berechtigt sind, im Rahmen ihrer Befugnisse,

Im Burgenland bieten diverse Gewerbebetriebe eine wiederkehrende Überprüfung nach dem Bgld. Gassicherheitsgesetz an. Eine entsprechende Liste ist auf der Webseite der Wirtschaftskammer Burgenland veröffentlicht: wko.at/bgld/installateure 
Ein durchgeführtes Gasgeräteservice ersetzt die wiederkehrende Überprüfung nicht, da sich diese auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der gesamten Gasanlage bezieht:

  • Dichtheit der Gasleitungen
  • Korrosionsschutzes freiliegender Leitungen
  • Funktion und Dichtheit von Absperrarmaturen
  • Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen
  • Zustand der Gasgeräte
  • Aufstellbedingungen
  • Abgasabführung
  • Verbrennungsluftzuführung

Wenn Sie Fragen zur wiederkehrenden Prüfung von Gasanlagen haben, erreichen Sie uns unter der kostenfreien Nummer 0800/888 9001 oder per E-Mail an info@netzburgenland.at.
 

Ein Gasheizstrahler beleuchtet von oben, wärmt einen Außenbereich bei Nacht.
  • 15.09.2025 - 11:07

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