Kostenbefreiung für einkommens­schwache Haushalte

Stromkunden, die von der Entrichtung der Rundfunkgebühren gemäß § 3 Abs. 5 Rundfunkgebührengesetz befreit sind, können bei der GIS Gebühren Info Service GmbH die Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags für den Hauptwohnsitz beantragen.

Kontaktmöglichkeiten bei der GIS Gebühren Info Service GmbH: Telefonisch an die Service Hotline Tel. 0810 00 10 80 oder per E-Mail an kundenservice@gis.at.

Kostendeckelung für Haushalte

Für Stromkunden, deren Netto-Haushaltseinkommen den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz gemäß § 48 Abs. 1 Fernmeldegebührenordnung nicht überschreitet, sind die Gesamtkosten für die Erneuerbaren-Förderpauschale und den Erneuerbaren-Förderbeitrag mit jährlich 75 Euro gedeckelt. Die Antragstellung erfolgt durch den Kunden bei der GIS Gebühren Info Service GmbH.

Kontaktmöglichkeiten bei der GIS Gebühren Info Service GmbH: Telefonisch an die Service Hotline Tel. 0810 00 10 80 oder per E-Mail an kundenservice@gis.at.

 

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