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Peer-to-Peer

Ein P2P-Vertrag dient als vertragliche Vereinbarung zwischen den teilnehmenden Zählpunkten bzw. aktiven Kunden. Eine Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber ist für den Abschluss des P2P-Vertrags nicht erforderlich. Ebenso muss der P2P-Vertrag nicht an den zuständigen Netzbetreiber übermittelt werden.

Der Abschluss eines separaten Vertrags mit dem zuständigen Netzbetreiber (Betreibervertrag) ist weiterhin erforderlich. Dieser wird zentral und digital über ebUtilities abgewickelt.

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