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Bürger-Energiege­meinschaften (BEG)

Neben den Erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEG oder §16c Anlagen) gibt es auch die Bürger-Energiegemeinschaften (BEG oder §16b-Anlagen).

Der Unterschied zu einer EEG besteht darin, dass die Teilnehmer einer BEG nicht über eine Trafostation oder ein Umspannwerk miteinander verbunden sein müssen und die Energie nicht aus Erneuerbaren Quellen stammen muss.

Für BEG sind laut EAG § Marktförderungen für die nicht verbrauchten Strommengen bis max. 50% möglich. Darüber hinaus sind keine finanziellen Vorteile vorgesehen.

Schon jetzt ist es möglich, eine BEG innerhalb eines Konzessionsgebiets zu gründen. 

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