Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen ermöglichen es verschiedenen Parteien in einem Gebäude Strom gemeinsam zu nutzen. Für Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen können alle erneuerbaren Technologien (wie z.B. PV-Anlagen, Windkraft, Kleinwasserkraft, …) genutzt werden. Für den Strom aus der Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage fallen keine Netzentgelte an, da dieser Strom nicht aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen wird.
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA oder §16a-Anlagen) sind die Vorläufer der Erneuerbaren Energiegemeinschaften und der Bürgerenergiegemeinschaften.
„Die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage erzeugt elektrische Energie zur Deckung des Verbrauchs der teilnehmenden Berechtigten. Der teilnehmende Berechtigte ist dabei eine juristische oder natürliche Person oder eingetragene Personengesellschaft, die mit ihrer Verbrauchsanlage einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zugeordnet ist.“ Gesetzesauszug: ElWOG 2010 §16a
Voraussetzungen
Alle Teilnehmenden nutzen dieselbe Hauptleitung und verfügen über eine Erzeugungsanlage (z.B PV-Anlage). (Die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage ist auf Stromnutzer beschränkt, die an die gemeinschaftlich genutzte Leitungsanlage angeschlossen sind (siehe § 16a ElWOG 2010)).
Bei allen teilnehmenden Parteien muss ein Smart Meter installiert sein.
(Der Netzbetreiber muss auf Basis der 15-min Werte der Smart Meter für jeden einzelnen Verbrauchszählpunkt errechnen, welcher Anteil des Stromverbrauchs (kWh) aus der Gemeinschaftsanlage gedeckt werden konnte, und wieviel aus dem Netz bezogen wurde.)
Wie gründen Sie eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage?
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info.energiegemeinschaften@netzburgenland.at oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0800/888 9001.
Weiterführende Links
Weitere Informationen zum Thema Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften finden Sie auf https://energiegemeinschaften.gv.at/.