Stromnetz: Leistungstarif ab 2027
Bei den Stromnetzentgelten sind tiefgreifende Änderungen geplant: Ab Jänner 2027 soll die aktuelle Tarifstruktur durch einen sogenannten Leistungstarif abgelöst werden. Für die Höhe des Entgelts ist dann nicht mehr nur die verbrauchte Strommenge maßgeblich, sondern auch die maximale Leistung, die in Anspruch genommen wird. Der Leistungstarif führt zu mehr Fairness und stärkt die Versorgungssicherheit. Bei dem neuen Modell sollen jene Kund:innen profitieren, die nicht viele Geräte gleichzeitig in Betrieb zu nehmen, sondern den Verbrauch gleichmäßig verteilen.
Der Leistungstarif ist die Reaktion auf steigende Herausforderungen im Netzbereich und den Umbau unseres Energiesystems. Die Beanspruchung der Infrastruktur steigt durch die Produktions-Schwankungen von Wind- und Sonnenstrom ebenso wie durch die E-Mobilität oder durch die Zunahme von Wärmepumpen. Bisher war die einzig variable Größe beim Strompreis die verbrauchte Menge. Für die Beanspruchung der Netze wird derzeit noch lediglich eine fixe Pauschale eingehoben. Künftig soll auch die maximal beanspruchte Leistung mit einbezogen werden, denn davon hängt es ab, wie stark die Netze belastet werden. Der Leistungstarif soll Anreize für flexibles Verbrauchsverhalten schaffen, wodurch Lastspitzen reduziert werden und der Netzausbau effizienter gestaltet werden kann.
Smart Meter als Voraussetzung
Technische Grundlage für den Leistungstarif sind Smart Meter, digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch in Viertelstundenintervallen messen. Die konkrete Ausgestaltung des Leistungstarifs ist noch offen. Das neue E-Wirtschaftsgesetz (ElWG) hat die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen. Am Zug ist jetzt die Regulierungsbehörde E-Control, die im Wege von Verordnungen die neue Tarifstruktur festlegen wird. Ziel ist eine praxistaugliche und transparente Umsetzung, die sowohl die Interessen der Kundinnen und Kunden als auch die Anforderungen eines stabilen Energiesystems berücksichtigt.




